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Krankentransport für Berufsgenossenschaften bei einem Arbeitsunfall

Sie hatten einen Unfall und müssen nun zum Arzt, Klinikum oder Rehaeinrichtung.

Wir führen diese Fahrten durch und können mit Ihrer Berufsgenossenschaft direkt abrechnen ohne das Sie in Vorkasse gehen müssen. Vorraussetzung hierfür ist eine " Verordnung eines Krankentransports ". Diese Verordnung stellt bei erforderniss Ihr behandelnder D-Arzt aus.

Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.

Tel. : 0331-6001711

Klaus Kaiser u. Sohn GbR | taxikaiser@taxikaiser.de